Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Eine Nachbetreuungshilfe richtet sich i.d.R. an junge Volljährige, die eine vorangegangene Jugendhilfeleistung nach § 27 ff. SGB VIII erhalten haben, diese beendet ist, aber das Ziel der Verselbständigung noch nicht in erforderlichem Umfang erreicht wurde.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Aus dieser Hilfeform ergeben sich folgende Ziele:
Entsprechend der Besonderheiten des Einzelfalls werden von LeO e.V. das familiäre und soziale Umfeld des Jugendlichen mit einbezogen, um auf seinem Weg in die Selbständigkeit funktionale und für ihn wichtige Bezüge zum Herkunftssystem so weit wie möglich zu erhalten.